{"id":46,"date":"2021-07-08T15:07:31","date_gmt":"2021-07-08T15:07:31","guid":{"rendered":"https:\/\/kultursuendikat.de\/?page_id=46"},"modified":"2021-11-16T21:19:26","modified_gmt":"2021-11-16T21:19:26","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kultursuendikat.de\/?page_id=46","title":{"rendered":"AGB\u00b4s"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li><strong>Geltungsbereich der Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><br>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getr\u00e4nken, Bereitstellung von Personal) sowie die Gebrauchs\u00fcberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsr\u00e4umen und von Veranstaltungsequipment durch die Firma Steffan K\u00f6ppen zum Gegenstand haben.<br>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Firma Steffan K\u00f6ppen ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt hat.<br>Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grunds\u00e4tzlich Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Best\u00e4tigung von der Firma Steffan K\u00f6ppen ma\u00dfgebend.<br>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegen\u00fcber der Firma Steffan K\u00f6ppen abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt oder Minderung) bed\u00fcrfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br>Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese Gesch\u00e4ftsbedingungen unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausgeschlossen werden.&nbsp;<br><br><strong>2. Leistungsumfang<\/strong><br>Die Leistungen der Firma Steffan K\u00f6ppen umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchf\u00fchrung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind s\u00e4mtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschl\u00fcsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereit zu stellen. Die Firma Steffan K\u00f6ppen ist lediglich f\u00fcr die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschl\u00fcsse bis zu den Endger\u00e4ten zust\u00e4ndig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten f\u00fcr den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, tr\u00e4gt der Vertragspartner. Der Firma Steffan K\u00f6ppen ist es gestattet, die Ausf\u00fchrung des Auftrags an Subunternehmer zu \u00fcbertragen. Der Leistungsgegenstand wird im Einzelnen durch den Vertrag bestimmt.<br>Sofern einzelne Artikel des Leistungssortiments, auch aufgrund von saisonalen Ver\u00e4nderungen, vor\u00fcbergehend nicht lieferbar sind, beh\u00e4lt sich die Firma Steffan K\u00f6ppen einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vor, die der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualit\u00e4tsniveau und Beschaffenheit entspricht.<br>Der Vertragspartner ist verpflichtet, gew\u00fcnschte Ver\u00e4nderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs sp\u00e4testens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.&nbsp;<br><br><strong>3. Preise und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong><br>3.1. Soweit im Einzelfall keine Preise vereinbart wurden, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisliste von der Firma Steffan K\u00f6ppen Die Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwehrsteuer.<br>3.2. Kosten und Geb\u00fchren zur Vertragsausf\u00fchrung f\u00fcr Zolldeklaration und -abfertigung, Luftfracht und Landtransport, Einfuhrpapapiere, Veterin\u00e4rzeugnisse, Proformarechnungen, Pflanzenschutzzeugnisse, sowie Personalkosten f\u00fcr Hotelunterkunft, Spesen, Stundens\u00e4tze, Visageb\u00fchren und den Transfer vor Ort gehen zu Lasten des Vertragspartners.<br>3.3. Die Firma Steffan K\u00f6ppen ist berechtigt eine Anzahlung in H\u00f6he von 80 % des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Diese ist 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.<br>3.4. Forderungen sind f\u00e4llig und zu zahlen 10 Tage ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. 3.5. Die Forderungen der Firma Steffan K\u00f6ppen gegen Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB sind, sind w\u00e4hrend des Verzugs mit f\u00fcnf Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, betr\u00e4gt der Verzugszinssatz acht Prozentpunkte \u00fcber dem Basiszinssatz.<br>3.6. Eine Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Vertragspartners ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig.<br>3.7. Dem Vertragspartner ist es untersagt, seine bestehenden oder k\u00fcnftigen Forderungen gegen die Firma Steffan K\u00f6ppen an Dritte abzutreten.<br>3.8. Die Firma Steffan K\u00f6ppen kann vom Vertragspartner angemessene Sicherheiten in Form von B\u00fcrgschaften, Kautionen oder Versicherungen verlangen.<br><br><br><strong>4. Lieferung und Transport<\/strong><br>4.1. Die Liefer- und Leistungstermine werden vertraglich festgelegt.<br>4.2. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Firma Steffan K\u00f6ppen berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<br>4.3. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Leistung aus anderen von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden, so ist die Firma Steffan K\u00f6ppen berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Ersatz der Mehraufwendungen (z. B. f\u00fcr Transport- und Lagerkosten) zu verlangen.<br>4.4. Die Firma Steffan K\u00f6ppen wird von der Lieferverpflichtung frei, soweit er an der Erf\u00fcllung durch den Eintritt unvorhergesehener, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde (in Folge h\u00f6herer Gewalt, Betriebsst\u00f6rungen durch Streik oder Aussperrung, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Verz\u00f6gerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe) gehindert wird, die er trotz der nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte.<br>4.5. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB, verpflichtet sich die Firma Steffan K\u00f6ppen im Falle der Befreiung von der Leistungspflicht gem\u00e4\u00df Ziff. 4, den Vertragspartner unverz\u00fcglich \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit zu informieren und dessen Gegenleistungen unverz\u00fcglich zu erstatten.<br>4.6. Die Zollfreigabe der Waren hat der Vertragspartner herbeizuf\u00fchren.<br><br><br><strong>5. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/strong><br>5.1. F\u00fcr die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Gesch\u00e4ftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.<br>5.2. Grundlage der M\u00e4ngelhaftung ist die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.<br>5.3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, setzen seine M\u00e4ngelanspr\u00fcche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende M\u00e4ngel der Firma Steffan K\u00f6ppen unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. M\u00e4ngel, die versp\u00e4tet ger\u00fcgt wurden, werden von der Firma Steffan K\u00f6ppen nicht ber\u00fccksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.<br>5.4. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame M\u00e4ngelr\u00fcge mitgeteilten Mangels begr\u00fcndet zun\u00e4chst das Recht des Vertragspartners nach seiner Wahl Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.<br>5.5. In dringenden F\u00e4llen, z.B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der Firma Steffan K\u00f6ppen Ersatz der hierzu erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist die Firma Steffan K\u00f6ppen unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vor deren Beginn, in Kenntnis zu setzen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn die Firma Steffan K\u00f6ppen berechtigt w\u00e4re, eine entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<br>5.6. Der Vertragspartner kann vom Vertrag zur\u00fccktreten oder das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern, wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Vertragspartner zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<br>5.7. Anspr\u00fcche des Vertragspartners auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach der Ma\u00dfgabe von Abschnitt 7, im \u00dcbrigen sind sie ausgeschlossen.&nbsp;<br><br><strong>6. Sonstige Haftung<\/strong><br>6.1. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Firma Steffan K\u00f6ppen bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.<br>6.2. In den F\u00e4llen einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet die Firma Steffan K\u00f6ppen<br>a. f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, oder der Gesundheit (Personensch\u00e4den)<br>b. f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf).<br>6.3. Die Haftung f\u00fcr nicht von Ziff. 2 erfasste Sch\u00e4den, ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von der Firma Steffan K\u00f6ppen, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen begrenzt.<br>6.4 Die sich aus Ziff. 2 und 3 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit der Firma Steffan K\u00f6ppen einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen hat. Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.<br>6.5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Vertragspartner nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn die Firma Steffan K\u00f6ppen die Pflichtverletzung zu vertreten hat.<br>6.6. Die Haftung von der Firma Steffan K\u00f6ppen ist begrenzt.<br>6.7. Der Vertragspartner haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den an den \u00fcberlassenen Geb\u00e4uden oder am Inventar, die durch dessen Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht wurden.<br><br><strong>7. Aufwendungsersatz bei K\u00fcndigung des Vertrages<\/strong><br>7.1. Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gr\u00fcnden, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erh\u00e4lt die Firma Steffan K\u00f6ppen bei Bekanntgabe des Ausfalls<br>7.1.1. Bei Vertr\u00e4gen, die eine Gebrauchs\u00fcberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsr\u00e4umen sowie tempor\u00e4re Bauten zum Gegenstand haben<br>a. bis 31 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %<br>b. ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 %<br>7.1.2. Bei Vertr\u00e4gen, die die Bereitstellung von Personal; Speisen und Veranstaltungsequipment (Technik und Non Food Equipment) zum Gegenstand haben<br>a. zwischen 14 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %<br>b. zwischen 7 und 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80 %<br>c. ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % des (bei Reduktion der Teilnehmerzahl anteilm\u00e4\u00dfig) vereinbarten Entgeltes<br>7.1.3. Bei Vertr\u00e4gen, die die Lieferung von Getr\u00e4nken zum Gegenstand haben<br>a. zwischen 7 und 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 20 %<br>b. ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 40 % des (bei Reduktion der Teilnehmerzahl anteilm\u00e4\u00dfig) vereinbarten Entgeltes.<br>7.2. Dem Vertragspartner wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei der Firma Steffan K\u00f6ppen \u00fcberhaupt nicht oder in nur in wesentlich geringer H\u00f6he entstanden ist. Ein weiterer Schadenersatzanspruch von der Firma Steffan K\u00f6ppen bleibt unber\u00fchrt.<br><strong>8. Eigentumsvorbehalt (bei der Lieferung von Speisen und Getr\u00e4nken)<\/strong><br>8.1. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen Forderungen aus dem Vertrag beh\u00e4lt sich der Firma Steffan K\u00f6ppen das Eigentum an den verkauften Speisen und Getr\u00e4nken vor. Soweit der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, gilt dies auch f\u00fcr k\u00fcnftige Forderungen aus einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung.<br>8.2. Eine Verf\u00fcgung \u00fcber die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Speisen und Getr\u00e4nken, etwa durch Verkauf, Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung, Schenkung oder Gebrauchs\u00fcberlassung ist nicht gestattet.<br><br><strong>9. Salvatoresche Klausel<\/strong><br>Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die G\u00fcltigkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt.&nbsp;<br><br><strong>10. Erf\u00fcllungsort<\/strong><br>Erf\u00fcllungsort ist der Gesch\u00e4ftssitz von der Firma Steffan K\u00f6ppen.<br><br><strong>11. Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><br>11.1. Das Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br>11.2. Gerichtsstand ist Bielefeld.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN Geltungsbereich der Gesch\u00e4ftsbedingungenDiese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getr\u00e4nken, Bereitstellung von Personal) sowie die Gebrauchs\u00fcberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsr\u00e4umen und von Veranstaltungsequipment durch die Firma Steffan K\u00f6ppen zum Gegenstand haben.Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. 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